Erlaubnispflicht
Unsere Zuchtstätte ist von unserem Zuchtverband sowie vom Veterinäramt Göppingen überprüft und abgenommen. Nach Vorlage des Sachkundenachweises, der Fachkenntnisse sowie dem Strafregisterauszug wurde uns die Erlaubnis zur gewerbsmäigen Hundezucht nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes erteilt.
Genehmigungspflicht
Nach vorheriger Genehmigung der Stadt Lauterstein und des Veterinäramtes Göppingen ist unsere Zuchtstätte vorschriftsmäßig beim Gewerbeamt sowie beim Finanzamt Göppingen - Außenstelle Geislingen/Steige - angemeldet. Unsere Zuchtstätte ist eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer - IHK Region Stuttgart.
Unsere Zuchtstätte war die erste und einzige staatlich genehmigte Hundezuchtstätte
der
Stadt Lauterstein-Nenningen und Lauterstein-Weißenstein
die
ALLE
gesetzlichen Auflagen und behördlichen Anforderungen erfüllt !!
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