Erlaubnispflicht

 

Unsere Zuchtstätte ist von unserem Zuchtverband sowie vom Veterinäramt Göppingen überprüft und abgenommen. Nach Vorlage des Sachkundenachweises, der Fachkenntnisse sowie dem Strafregisterauszug wurde uns die Erlaubnis zur gewerbsmäigen Hundezucht  nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes erteilt.

 

Genehmigungspflicht

 

Nach vorheriger Genehmigung der Stadt Lauterstein und des Veterinäramtes Göppingen ist unsere Zuchtstätte vorschriftsmäßig beim Gewerbeamt sowie beim Finanzamt Göppingen - Außenstelle Geislingen/Steige -  angemeldet. Unsere Zuchtstätte ist eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer - IHK Region Stuttgart.

 

Unsere Zuchtstätte war die erste und einzige staatlich genehmigte Hundezuchtstätte

der

Stadt Lauterstein-Nenningen und Lauterstein-Weißenstein

die

 ALLE

gesetzlichen Auflagen und behördlichen Anforderungen erfüllt !!

 

 

 

 

 

 

 

 

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